Drei Wege zur Mitgliedschaft
1. Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder sind die Innungen des Rollladen-
und Sonnenschutztechniker-Handwerks und sonstige rechtlich selbständige
Zusammenschlüsse juristischer oder natürlicher Personen, die die Herstellung,
Montage und den Vertrieb von Rollläden, Fensterläden, Rolltoren, Roll- und
Scherengittern, Fenstern, Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen und verwandten
Artikeln selbständig in einem stehenden Gewerbe betreiben.
2. Einzelmitgliedschaft
Einzelmitglieder sind natürliche und juristische Personen, die sich auf dem
Arbeitsgebiet der ordentlichen Mitglieder betätigen und in deren Gebiet keine
Innung oder vergleichbare Fachorganisation besteht oder dem Verband angehört.
3. Fördermitgliedschaft
Fördernde Mitglieder sind Firmen oder Personen, die in einem
Lieferantenverhältnis zu ordentlichen Mitgliedern stehen, oder um ein solches
bemüht sind.
Antrag auf Mitgliedschaft
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