Aufgabe und Funktion der Zentralfachverbände
Die Zentralfachverbände des Handwerks sind die fachlichen Dachorganisationen der
Innungen. Sie sind die Zusammenschlüsse von Landesinnungs- und Landesfachverbänden eines
Handwerks oder fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Gewerke. Als
freiwillige Zusammenschlüsse vertreten sie die spezifischen Interessen eines
Handwerkszweigs oder Handwerksberufs. Darüberhinaus betreuen sie die Mitglieder
in fachlicher Hinsicht und informieren über Produkte und Dienstleistungen der
einzelnen Branchen. Fach- und Bundesinnungsverbände haben die Funktion von
Arbeitgeberorganisationen und führen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Die Fachverbände des Handwerks bilden gemeinsam den Unternehmerverband Deutsches
Handwerk (UDH). Er hat die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen, beruflichen,
wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der ihm
angehörenden Mitgliedsverbände zu vertreten. Der Präsident des Zentralverbandes
des Deutschen Handwerks hat den Vorsitz des UDH wie auch des Deutschen
Handwerkskammertags in Personalunion inne.

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